Englisch- und russischsprachiger Steuerberater in München
Beratung, Korrespondenz und Buchungstexte auf Deutsch, Englisch oder Russisch. Gegenüber dem Finanzamt bleibt es bei Deutsch — diesen Teil übernehmen wir.
Die kurze Antwort
Wir arbeiten in drei Sprachen: Deutsch, Englisch und Russisch. In jeder davon führen wir das Gespräch, schreiben Ihnen und erfassen die Buchungstexte. Alles, was an eine deutsche Finanzbehörde geht, verfassen wir auf Deutsch — das Gesetz lässt dort keine andere Sprache zu.
Was in Ihrer Sprache geschieht
- Das Beratungsgespräch und alle Rückfragen im laufenden Mandat
- Die Korrespondenz mit Ihnen und die Erläuterung dessen, was das Finanzamt schreibt
- Die Buchungstexte in der Finanzbuchhaltung — damit die Zentrale im Ausland die Konten ohne Rückfrage lesen kann
- Die Auswertungen aus DATEV — Summen- und Saldenliste, BWA, Anlagenspiegel — auf Deutsch und Englisch
Russischsprachigen Mandanten erläutern wir die Auswertungen auf Russisch; das Programm selbst gibt sie auf Deutsch und Englisch aus.
Was auf Deutsch bleiben muss
Die Amtssprache der Finanzbehörden ist Deutsch (§ 87 Abs. 1 AO). Steuererklärungen, Anträge und Einsprüche gehen deshalb auf Deutsch an das Finanzamt, und Bescheide kommen auf Deutsch zurück.
Legen Sie Verträge, Belege oder Urkunden in einer anderen Sprache vor, kann das Finanzamt eine Übersetzung verlangen — in begründeten Fällen eine beglaubigte oder eine von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer angefertigte (§ 87 Abs. 2 AO).
Ein Antrag in fremder Sprache setzt eine Bearbeitungsfrist des Finanzamts erst in Gang, wenn die Übersetzung vorliegt (§ 87 Abs. 3 AO).
Buchführung und Jahresabschluss
Die Bücher selbst dürfen in jeder lebenden Sprache geführt werden (§ 239 Abs. 1 HGB, § 146 Abs. 3 AO) — also auch auf Englisch oder Russisch. Das Finanzamt kann dann Übersetzungen verlangen. Der Jahresabschluss dagegen ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen (§ 244 HGB), und eine Kapitalgesellschaft legt ihn auch auf Deutsch offen (§ 325 Abs. 1 HGB).
Daraus ergibt sich die Arbeitsteilung: Buchungstexte in der Sprache Ihrer Zentrale, Abschluss und Steuererklärungen auf Deutsch, die Erläuterung dazu wieder in Ihrer Sprache.
Für wen das gedacht ist
- Ausländische Gesellschaften mit Lager, Kunden oder Personal in Deutschland — Firmenkunden
- Konzerne mit einer deutschen Tochtergesellschaft — Die deutsche Tochter im Konzern
- Gründer aus dem Ausland — Firmengründung in Deutschland
- Unternehmen, die sich nur umsatzsteuerlich registrieren müssen — Umsatzsteuerliche Registrierung
- Angestellte, Freiberufler und Contractors, die nach Deutschland kommen — Privatkunden
- Käufer und Eigentümer deutscher Immobilien — Immobilien
Andere Sprachen
Bei anderen Sprachen arbeiten wir mit Dolmetschern und beeidigten Übersetzern zusammen. Für Schriftstücke, die an eine Behörde gehen, ist eine beglaubigte Übersetzung ohnehin oft verlangt.
Häufige Fragen
Schreibt mir das Finanzamt auf Englisch oder Russisch?
Nein. Die Amtssprache ist Deutsch (§ 87 Abs. 1 AO), Bescheide und Schreiben kommen auf Deutsch. Wir erklären Ihnen in Ihrer Sprache, was darin steht, was zu tun ist und welche Frist läuft.
Muss ich ausländische Verträge und Belege übersetzen lassen?
Nicht von vornherein. Das Finanzamt kann eine Übersetzung verlangen; eine beglaubigte nur in begründeten Fällen (§ 87 Abs. 2 AO). Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, kann das Amt sie auf Ihre Kosten selbst beschaffen.
Darf unsere deutsche Buchhaltung auf Englisch geführt werden?
Ja. Das Gesetz verlangt eine lebende Sprache, nicht die deutsche (§ 239 Abs. 1 HGB, § 146 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann allerdings Übersetzungen verlangen, und der Jahresabschluss ist in jedem Fall auf Deutsch und in Euro aufzustellen (§ 244 HGB).
Wir sprechen weder Deutsch noch Englisch noch Russisch. Geht das trotzdem?
Ja, mit Dolmetschern und beeidigten Übersetzern, mit denen wir zusammenarbeiten.
Was kostet eine erste Einschätzung?
Nichts. Sie schildern uns Ihren Fall, wir sagen Ihnen, was steuerlich auf Sie zukommt und was wir dafür berechnen würden. Erst danach entscheiden Sie.
Schreiben Sie uns in Ihrer Sprache
Auf Deutsch, Englisch oder Russisch — schildern Sie kurz, worum es geht. Die erste Einschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.