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Umsatzsteuer

Umsatzsteuerliche Registrierung

Ein Lager in Deutschland, Versandhandel an deutsche Kunden oder Warenhandel im Inland — schon das kann eine Registrierungspflicht auslösen, ganz ohne Niederlassung.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wer Waren über die Grenze bewegt oder Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten erbringt, braucht eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Sie ist die Voraussetzung dafür, innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei abzurechnen und das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden.

Sie ist nicht dasselbe wie die Steuernummer, die das Finanzamt bei der steuerlichen Erfassung vergibt. In der Praxis werden beide oft verwechselt — mit dem Ergebnis, dass Rechnungen die falsche Nummer tragen und der Vorsteuerabzug beim Kunden scheitert.

Die Steuersätze

Der Regelsatz beträgt 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt für einen abschließend aufgezählten Katalog — Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr und einige künstlerische und publizistische Leistungen. Vermietung und Verkauf von Immobilien, ärztliche Leistungen und Ausfuhrlieferungen sind ganz befreit.

Wann eine Registrierung nötig wird

Typische Konstellationen, in denen sich ein ausländisches Unternehmen in Deutschland registrieren lassen muss:

  • Sie sind Versandhändler und liefern an deutsche Privatkunden, etwa über Amazon FBA
  • Sie lagern Konsignationsware in den Geschäftsräumen Ihres deutschen Kunden
  • Sie unterhalten ein Lager in Deutschland — eigenes oder bei einem Logistikdienstleister
  • Sie kaufen und verkaufen Waren innerhalb Deutschlands
  • Sie importieren Waren aus dem EU-Ausland oder aus einem Drittland nach Deutschland
  • Sie organisieren Messen, Konferenzen oder Verkaufsveranstaltungen in Deutschland

Der Klassiker: ein Händler nutzt Amazon FBA, Amazon verlagert die Ware in ein deutsches Lager — und die Registrierungspflicht entsteht, ohne dass irgendjemand eine Entscheidung getroffen hätte.

Was wir übernehmen

  • Prüfung, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Registrierungspflicht besteht
  • Beschaffung und Zusammenstellung aller Unterlagen für die Registrierung
  • Antragstellung und die gesamte Korrespondenz mit dem zuständigen Finanzamt
  • Laufende Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Umsatzsteuerjahreserklärung
  • Zusammenfassende Meldungen für innergemeinschaftliche Umsätze
  • Prüfung Ihrer Ausgangsrechnungen auf die Pflichtangaben des § 14 UStG

Für ausländische Unternehmen ist in Deutschland nicht immer das Finanzamt am Ort der Tätigkeit zuständig, sondern ein nach dem Sitzstaat bestimmtes Finanzamt. Ein Antrag beim falschen Amt kostet Wochen — das ist einer der häufigsten Fehler bei Registrierungen in Eigenregie.

Häufige Fragen

Wie oft muss ich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?

Das richtet sich nach der Steuer des Vorjahres (§ 18 UStG):

  • mehr als 9.000 € — monatlich
  • zwischen 2.000 € und 9.000 € — vierteljährlich
  • bis 2.000 € — das Finanzamt kann ganz auf Voranmeldungen verzichten

Abzugeben ist jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Termin um einen Monat; wer monatlich abgibt, leistet dafür eine Sondervorauszahlung. Die Jahreserklärung bleibt in jedem Fall.

Gibt es eine Grenze, bis zu der ich keine Umsatzsteuer ausweisen muss?

Ja, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Sie greift, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 € bleibt. Wird die zweite Grenze im Jahr überschritten, endet die Befreiung sofort — ab dem Umsatz, mit dem sie gerissen wird.

Der Preis dafür: kein Vorsteuerabzug. Wer investiert oder überwiegend an Unternehmen liefert, fährt mit der Regelbesteuerung meist besser. Für ein im Ausland ansässiges Unternehmen ist die Regelung ohnehin nicht anwendbar.

Muss ich mich schon bei der ersten Lieferung nach Deutschland registrieren lassen?

Nicht zwingend. Für Fernverkäufe an Privatkunden gilt seit 2021 eine einheitliche EU-Schwelle von 10.000 € im Jahr, zusammengerechnet über alle EU-Länder. Darunter rechnen Sie im Sitzstaat ab, darüber ist die Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu erklären — wahlweise über eine eigene Registrierung oder über das One-Stop-Shop-Verfahren.

Sobald Sie allerdings Ware in Deutschland lagern, hilft die Schwelle nicht mehr: dann liegt der Ort der Lieferung im Inland, und die Registrierung ist ab dem ersten Umsatz fällig. Das ist der Punkt, an dem Amazon FBA die Sache entscheidet.

Wann ist ein Umsatz zu erfassen — bei Lieferung oder bei Zahlung?

Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt beides. Der Regelfall ist die Sollversteuerung: die Steuer entsteht mit Ablauf des Monats, in dem geliefert oder geleistet wurde, unabhängig davon, ob der Kunde bezahlt hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Istversteuerung beantragt werden, bei der es auf den Zahlungseingang ankommt — für die Liquidität ist das oft der deutlich bessere Weg.

Kann ich mir die Vorsteuer aus deutschen Rechnungen erstatten lassen?

Ja, wenn die Leistung für Ihr Unternehmen bezogen wurde und eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben vorliegt. Ist Ihr Unternehmen in Deutschland registriert, läuft das über die Voranmeldung; ohne Registrierung gibt es das gesonderte Vorsteuervergütungsverfahren mit eigenen Fristen.

Brauche ich einen Fiskalvertreter?

In Deutschland ist die Fiskalvertretung nur in engen Konstellationen möglich — im Wesentlichen dann, wenn ausschließlich steuerfreie Umsätze ausgeführt werden und kein Vorsteuerabzug geltend gemacht wird. In allen anderen Fällen führt der Weg über die eigene Registrierung.

Unklar, ob Sie sich registrieren müssen?

Schildern Sie uns Ihr Geschäftsmodell — Warenweg, Lagerorte, Kundengruppen. Wir prüfen die Registrierungspflicht.