Privatkunden
Einkommensteuererklärung, Beratung für Freiberufler und Contractors, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Für Menschen, die in Deutschland arbeiten, investieren oder Vermögen übertragen.
Wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen — und wann es sich lohnt
Angestellte in Deutschland, die weder im Inland noch im Ausland weitere Einkünfte haben, können freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben, um zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen. Wer andere Einkunftsquellen hat — Mieteinnahmen, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer —, muss abgeben.
Das deutsche Steuersystem ist mit seinem progressiven Tarif und den vielen Abzugsmöglichkeiten kompliziert. Genau darin liegt aber auch der Spielraum.
So fangen wir an
- Wir geben Ihnen unverbindlich und kostenfrei eine erste Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation.
- Wir schätzen ab, ob und in welcher Größenordnung Sie eine Erstattung erwarten können.
- Sie bekommen unser Angebot für die Erstellung der Einkommensteuererklärung.
Danach entscheiden Sie frei, ob Sie das Angebot annehmen.
Angestellte
Bei Angestellten behält der Arbeitgeber die Einkommensteuer als Lohnsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Zwei Wege führen zu einer niedrigeren Belastung:
- Freibetrag im Voraus: Sie beantragen beim Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag, der schon während des Jahres berücksichtigt wird — etwa für Fahrtkosten oder eine doppelte Haushaltsführung.
- Erklärung am Jahresende: Sie machen die abzugsfähigen Kosten nachträglich geltend und bekommen die Differenz erstattet.
Freiberufler und Contractors
Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Von ihrem Honorar wird zunächst keine Lohnsteuer einbehalten; stattdessen sind — abhängig vom Vorjahres- oder erwarteten Einkommen — Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten. Dazu kommen die Umsatzsteuervoranmeldungen.
Wo der Spielraum liegt
- Ansässigkeit: ob Sie steuerlich als in Deutschland ansässig oder als nur vorübergehend hier tätig behandelt werden, ändert die Bemessungsgrundlage erheblich. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.
- Familienstand: unter bestimmten Voraussetzungen wirken Ehe und Kinder steuermindernd — auch dann, wenn Ehepartner und Kinder nicht in Deutschland wohnen.
- Betriebsausgaben: vieles ist abzugsfähig, wird aber regelmäßig übersehen.
Kosten, die sich abziehen lassen
- Wohnungsmiete oder Hotelkosten am Projektort
- Reisekosten nach Deutschland und nach Hause
- Verpflegungsmehraufwand
- Telefon- und Internetkosten
- Berufsbezogene Versicherungen
- Kosten der Projektakquise
- Büromaterial, Bankgebühren, Fahrten im Inland
Wir betreuen eine Reihe von Contractors mit Projekten in Deutschland und beraten auch bei den Fragen daneben: wie Sie ein Bankkonto bekommen, welche Versicherungen wirklich nötig sind, bei welchen Behörden Sie sich anmelden müssen und welche Fristen für Sie gelten.
Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen
Wer als Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates nur vorübergehend in Deutschland angestellt war, bekommt seine Rentenbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
Maßgeblich sind im Kern vier Punkte:
- Sie waren in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
- Ihre Beitragszeit blieb unter 5 Jahren — das ist die allgemeine Wartezeit, ab der ein Rentenanspruch entsteht.
- Seit dem Ende der Versicherungspflicht sind 24 Monate vergangen (§ 210 SGB VI).
- Sie sind nicht Staatsangehöriger eines EU-Staates, und es greift kein Sozialversicherungsabkommen, das die Erstattung ausschließt.
Erstattet wird der Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte des Beitrags, und zwar auf das Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Beitragssatz und Grenze werden jedes Jahr neu festgesetzt; welchen Betrag das in Ihrem Fall ergibt, rechnen wir bei der Prüfung aus.
Wir prüfen kostenfrei, ob ein Erstattungsanspruch besteht, stellen den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung und begleiten das Verfahren bis zur Auszahlung.
Der Vorteil einer deutschen Kanzlei: Sie fordern deutsche Beiträge von einer deutschen Behörde zurück. Ein Vermittler im Ausland reicht den Fall am Ende doch an jemanden wie uns weiter.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Für deutsche Vermögensgegenstände — typischerweise Immobilien —, die verschenkt oder vererbt werden, kann in Deutschland Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen. Ob Erblasser, Schenker oder Empfänger deutsche Staatsangehörige sind oder in Deutschland wohnen, ist dafür zunächst unerheblich.
Die persönlichen Freibeträge
Wie viel steuerfrei übergehen kann, hängt am Verwandtschaftsverhältnis (§ 16 ErbStG):
| Empfänger | Freibetrag |
|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | 500.000 € |
| Kind, Stiefkind, Adoptivkind | 400.000 € |
| Enkel, wenn das Kind verstorben ist | 400.000 € |
| Enkel | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern beim Erbfall | 100.000 € |
| alle übrigen Empfänger | 20.000 € |
Der Freibetrag steht nach Ablauf von 10 Jahren erneut zur Verfügung. Genau daraus ergibt sich die wirksamste Gestaltung: Vermögen in Schritten übertragen, statt es auf einmal vererben zu lassen.
Für beschränkt Steuerpflichtige — wer weder Erblasser noch Erwerber in Deutschland ansässig ist — wird der Freibetrag nur anteilig gewährt, im Verhältnis des deutschen Vermögens zum Gesamterwerb. Das übersieht fast jede Planung, die im Ausland gemacht wurde.
Wo sich gestalten lässt
- Persönliche Freibeträge vollständig ausnutzen — alle 10 Jahre erneut
- Vermögen zu Lebzeiten übertragen (vorweggenommene Erbfolge)
- Rechtsgestaltungen wie den Nießbrauchsvorbehalt nutzen
- Das übertragene Vermögen sachgerecht bewerten, gegebenenfalls durch ein eigenes Wertgutachten
Häufige Fragen
Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
In den meisten Fällen ja — vor allem bei Fahrtkosten zur Arbeit, doppelter Haushaltsführung, Fortbildungskosten oder Wechsel des Arbeitgebers im Laufe des Jahres. Ob es sich für Sie lohnt, schätzen wir vorab kostenfrei ein.
Bis wann muss die Erklärung beim Finanzamt sein?
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit (§ 149 AO). Übernimmt eine Steuerberatungsgesellschaft die Erklärung, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres — also um rund sieben Monate. Für einzelne Jahre gelten daneben noch verlängerte Übergangsfristen; welches Datum für Ihr Jahr gilt, sagen wir Ihnen.
Eine freiwillige Erklärung können Sie noch 4 Jahre rückwirkend abgeben. 2026 ist damit noch das Jahr 2022 offen.
Ich wohne nicht in Deutschland, habe hier aber Einkünfte. Was gilt für mich?
Dann sind Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig: besteuert werden nur die inländischen Einkünfte. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden — was Freibeträge eröffnet, die sonst wegfallen. Was günstiger ist, rechnen wir für Sie durch.
Können meine Frau und meine Kinder berücksichtigt werden, obwohl sie im Ausland leben?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Das hängt vom Wohnsitzstaat und von der Höhe der ausländischen Einkünfte ab. Wir prüfen es anhand Ihrer Unterlagen.
Wie lange dauert die Erstattung der Rentenbeiträge?
Liegt der Antrag vollständig vor, braucht die Deutsche Rentenversicherung einige Wochen. Die meiste Zeit geht in der Praxis für die Bestätigungen drauf, die Behörden im Wohnsitzstaat ausstellen müssen — dafür planen wir den Vorlauf mit ein.
Wir schätzen Ihren Fall kostenfrei ein
Schreiben Sie uns, welche Einkünfte Sie in Deutschland haben. Sie bekommen eine erste Einschätzung und ein Angebot.