Firmengründung in Deutschland
Welche Rechtsform passt, was der Notar braucht, wann das Bankkonto steht und wo Sie sich anmelden müssen — der Weg vom Entschluss zum arbeitsfähigen Unternehmen.
Vier Schritte bis zur arbeitsfähigen Gesellschaft
Eckdaten festlegen
Rechtsform, Firmenname, Unternehmensgegenstand, Sitz, Gesellschafter und Geschäftsführer sowie deren Rechte und Pflichten.
Notar und Gründung
Der Notar bereitet den Gesellschaftsvertrag vor und beurkundet die Errichtung. Anschließend geht die Anmeldung ans Handelsregister.
Bankkonto und Kapital
Das Geschäftskonto wird eröffnet und — soweit die Rechtsform es verlangt — das Stammkapital eingezahlt.
Registrierungen
Steuerliche Erfassung beim Finanzamt, Gewerbeanmeldung, Anmeldung bei den weiteren zuständigen Stellen.
Unternehmensformen im Überblick
Einzelunternehmen
Eine natürliche Person mit wirtschaftlicher Betätigung am deutschen Markt — etwa ein Freiberufler mit einem IT-Projekt in Deutschland. Keine Gründungsformalitäten beim Notar, dafür persönliche Haftung.
Kapitalgesellschaften
Die häufigste Wahl für bereits bestehende ausländische Unternehmen, die in Deutschland eine Tochtergesellschaft gründen wollen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
- GmbH — Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der Standardfall. Stammkapital 25.000 €, wovon bei der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt sein müssen.
- UG (haftungsbeschränkt) — dieselbe Rechtsform mit frei wählbarem Stammkapital ab einem Euro. Dafür sind 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einzustellen, bis 25.000 € erreicht sind; dann kann in eine GmbH umgewandelt werden.
- AG — Aktiengesellschaft, bei größeren Vorhaben und breiterem Gesellschafterkreis
Personengesellschaften
Mindestens zwei Gesellschafter, natürliche oder juristische Personen. Oft günstig für Familienstrukturen, die etwa in Immobilien investieren wollen.
- OHG — Offene Handelsgesellschaft
- KG — Kommanditgesellschaft
- GmbH & Co. KG — die Kombination, die die Haftungsbegrenzung der GmbH mit der Besteuerung einer Personengesellschaft verbindet
Betriebsstätte statt eigener Gesellschaft
Ein ausländisches Unternehmen kann in Deutschland auch eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung unterhalten, statt eine eigene Gesellschaft zu gründen — es tritt dann unter dem ausländischen Firmennamen mit dem Zusatz „Niederlassung Deutschland“ auf. Ob das günstiger ist, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen und von der geplanten Tätigkeit ab.
Was wir dabei übernehmen
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform (GbR, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, AG)
- Steuerliche Registrierung und Beantragung der Steuernummer
- Umsatzsteuerliche Registrierung und USt-IdNr.
- Fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit eines Businessplans
- Beratung und Antragstellung bei Gründungszuschüssen und Förderprogrammen
- Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen
- Organisation von Notartermin, Kontoeröffnung und Anmietung von Geschäftsräumen
Warum eine Steuerkanzlei und kein Gründungsdienst
Anbieter, die Gesellschaftsgründungen in fünfzig Ländern versprechen, sind meist Vermittler: sie nehmen eine Provision und geben den Fall an eine lokale Kanzlei weiter. Für Sie bedeutet das eine Partei mehr in jeder Rückfrage.
Wir gründen nur in Deutschland, haben das aber oft gemacht — und arbeiten mit einem eingespielten Netz aus Notaren, Rechtsanwälten, Bankern und Vermietern. Vor allem aber ist die Gründung für uns der Anfang: Wir möchten Ihre Gesellschaft anschließend betreuen. Das prägt, wie wir beraten.
Ein Gründungsdienst verdient einmal. Eine Kanzlei, die Sie danach betreut, hat ein Interesse daran, dass die Struktur auch in drei Jahren noch passt.
Warum Deutschland
- Größte Volkswirtschaft der Europäischen Union
- Der größte Binnenmarkt Europas — zuzüglich der deutschsprachigen Nachbarmärkte Österreich und Schweiz
- Gut ausgebildete Fachkräfte, in vielen Branchen mit Englisch als Arbeitssprache
- Verlässlicher Rechtsrahmen und Investitionsschutz
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine GmbH-Gründung?
Vom Notartermin bis zur Eintragung im Handelsregister vergehen in der Regel einige Wochen; entscheidend sind die Auslastung des Registergerichts und die Frage, wie schnell das Stammkapital eingezahlt ist. Die Gesellschaft ist bereits vor der Eintragung handlungsfähig — als GmbH in Gründung.
Muss ich für die Gründung nach Deutschland kommen?
Für die notarielle Beurkundung ist grundsätzlich persönliches Erscheinen nötig; alternativ arbeitet man mit einer beglaubigten Vollmacht oder — bei bestimmten Konstellationen — mit dem Online-Verfahren. Welcher Weg für Sie in Frage kommt, klären wir vorab mit dem Notar.
Brauche ich einen deutschen Geschäftsführer?
Nein. Der Geschäftsführer muss weder deutscher Staatsangehöriger noch in Deutschland wohnhaft sein. Er muss allerdings jederzeit in der Lage sein, seinen Pflichten nachzukommen und bei Behörden aufzutreten.
Was kostet die Gründung?
Neben unserem Honorar fallen an: Notargebühren für die Beurkundung und die Handelsregisteranmeldung, die Gebühr des Registergerichts, die Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls Übersetzungen und Beglaubigungen. Notar- und Registergebühren richten sich nach dem Geschäftswert, bei einer Gesellschaft also nach dem Stammkapital — ein höheres Stammkapital verteuert die Gründung.
Wir nennen Ihnen die Positionen vorab einzeln. Eine Pauschale wäre unseriös: der Aufwand hängt daran, wie viele Gesellschafter beteiligt sind, ob sie aus dem Ausland kommen und ob der Gesellschaftsvertrag vom Musterprotokoll abweicht.
Sie planen den Markteintritt?
Sagen Sie uns, was Sie in Deutschland vorhaben. Wir schlagen Ihnen eine Struktur vor und nennen die Kosten.