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Die deutsche Tochter im Konzern

Die Gründung ist der kleinere Teil. Was danach kommt — Gewinnausschüttung, Verrechnungspreise, Finanzierung — entscheidet darüber, wie viel von dem Gewinn tatsächlich bei der Mutter ankommt. Diese Seite setzt eine Tochtergesellschaft voraus; zur Wahl der Form siehe Tochter oder Betriebsstätte.

Was wird einbehalten, wenn die Tochter ausschüttet?

Zunächst 26,375 % — 25 % Kapitalertragsteuer nach § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag. Das ist der gesetzliche Ausgangswert, nicht der Endstand: fast immer lässt er sich senken, oft auf null. Aber nicht von selbst.

Wichtig ist die Reihenfolge. Die Tochter muss einbehalten und abführen, solange keine Entlastung vorliegt. Wer erst nach der Ausschüttung aktiv wird, holt sich das Geld über ein Erstattungsverfahren zurück — das dauert und bindet Liquidität, die im Konzern anderswo gebraucht wird.

Mutter in der EU

Keine Kapitalertragsteuer. § 43b EStG setzt die Mutter-Tochter-Richtlinie um: die Mutter muss unmittelbar mit mindestens 10 % am Kapital der Tochter beteiligt sein und diese Beteiligung ununterbrochen 12 Monate gehalten haben.

Die Zwölfmonatsfrist ist der Punkt, an dem es in der Praxis klemmt. Sie muss im Zeitpunkt der Ausschüttung noch nicht abgelaufen sein — nachgewiesen werden muss sie aber, und eine frisch gegründete Tochter erfüllt sie schlicht noch nicht.

Mutter in der Schweiz

Die Schweiz ist nicht in der EU, steht aber auch nicht wie ein beliebiger Drittstaat da: neben dem Doppelbesteuerungsabkommen greift das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, das für Schachtelbeteiligungen ebenfalls einen Nullsatz vorsieht — mit anderen Schwellen als § 43b. Welche Grundlage im konkreten Fall günstiger ist, prüfen wir vorab; für eine Kanzlei in München ist das der häufigste Auslandsfall überhaupt.

Mutter im Drittstaat

Dann gilt das Doppelbesteuerungsabkommen mit ihrem Sitzstaat. Fast alle Abkommen senken den Satz für Beteiligungen von Unternehmen deutlich, häufig gestaffelt nach Beteiligungshöhe. Einen einheitlichen Satz gibt es nicht, und eine Tabelle mit einer Zahl je Land wäre irreführend — maßgeblich ist der Artikel über Dividenden im jeweiligen Abkommen und die dort genannte Mindestbeteiligung.

Besteht gar kein Abkommen, bleibt es beim vollen Einbehalt.

Die Abkommen mit Russland und Belarus sind suspendiert (BMF-Schreiben vom 07.01.2026). Wer dort eine Muttergesellschaft hat, kann sich darauf nicht mehr berufen.

Wie man die Entlastung bekommt

Über das Bundeszentralamt für Steuern, auf zwei Wegen — und der erste ist dem zweiten deutlich vorzuziehen.

Freistellung vorabErstattung hinterher
Rechtsgrundlage§ 50c Abs. 2 EStG§ 50c Abs. 3 EStG
Wannvor der Ausschüttungnachdem einbehalten wurde
Wirkungdie Tochter behält nichts eindas Geld kommt zurück
DauerEntscheidung binnen 3 Monaten nach vollständigen UnterlagenVerfahren, keine gesetzliche Frist
Gültigkeit / FristBescheinigung bis zu 5 JahreAntrag binnen 4 Jahren ab Ende des Zuflussjahres
Liquiditätbleibt im Konzernliegt bis zur Erstattung beim Fiskus

Die Freistellungsbescheinigung gilt bis zu 5 Jahre und frühestens ab dem Tag, an dem der Antrag eingeht — rückwirkend hilft sie nicht. Zusammen mit den 3 Monaten Bearbeitungszeit heißt das: wer im vierten Quartal ausschütten will, stellt den Antrag im Sommer, nicht im November.

Verrechnungspreise

Sobald zwischen Mutter und Tochter etwas fließt — Waren, Dienstleistungen, Lizenzen, Darlehen, Managementumlagen —, muss der Preis dem entsprechen, den fremde Dritte vereinbart hätten. Und das muss dokumentiert sein, bevor jemand danach fragt.

§ 90 Abs. 3 AO verlangt dafür drei Bestandteile: eine Transaktionsmatrix als Übersicht der Geschäftsvorfälle, eine Sachverhaltsdokumentation über die Geschäftsbeziehungen und eine Angemessenheitsdokumentation, die begründet, warum die Preise fremdüblich sind.

Eine Stammdokumentation (Master File) über die weltweite Tätigkeit der Gruppe kommt erst hinzu, wenn der Umsatz im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100.000.000 € überschritten hat. Mittelständische Töchter trifft das in aller Regel nicht.

Die Frist, die überrascht

Auf Anforderung sind die Aufzeichnungen binnen 30 Tagen vorzulegen (§ 90 Abs. 4 AO). Bei einer Außenprüfung sind Transaktionsmatrix und Stammdokumentation sogar ohne gesonderte Aufforderung einzureichen, binnen 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung.

In dieser Zeit lässt sich eine Dokumentation nicht erstellen, die diesen Namen verdient — sie lässt sich nur heraussuchen. Wer sie laufend mitführt, hat an dieser Stelle keinen Stress; wer nicht, verhandelt anschließend über Schätzungen.

Finanzierung: Eigenkapital oder Darlehen der Mutter

Ein Gesellschafterdarlehen ist beweglicher als Stammkapital, und Zinsen mindern den Gewinn der Tochter. Genau deshalb schaut das Gesetz hin.

Die Zinsschranke nach § 4h EStG lässt den Nettozinsaufwand nur bis zu 30 % des steuerlichen EBITDA zum Abzug zu. Darunter liegt eine Freigrenze: Beträgt der Nettozinsaufwand weniger als 3.000.000 €, greift die Regel nicht. Für die meisten Töchter mittelständischer Konzerne ist das die entscheidende Zahl — sie bleiben darunter.

Unabhängig davon muss der Zinssatz fremdüblich sein, sonst ist die Differenz eine verdeckte Gewinnausschüttung — und auf die fällt wieder Kapitalertragsteuer an, diesmal ohne dass jemand eine Ausschüttung beschlossen hätte.

Organschaft — und warum sie oft nicht geht

Die Organschaft rechnet das Ergebnis der Tochter dem Organträger zu; Gewinne und Verluste innerhalb der Gruppe verrechnen sich. Dafür verlangt § 14 KStG einen Gewinnabführungsvertrag über den ganzen Gewinn, abgeschlossen auf mindestens 5 Jahre, und die Mehrheit der Stimmrechte vom Beginn des Wirtschaftsjahres an.

Für einen ausländischen Konzern ist die Hürde eine andere: Organträger kann nicht einfach die ausländische Mutter sein. Die Beteiligung muss einem inländischen Betrieb zuzuordnen sein. Ohne deutsche Betriebsstätte oder deutsche Zwischenholding scheidet die Organschaft deshalb in der Regel aus — und die Verluste der Tochter bleiben, wo sie entstanden sind.

Was wir übernehmen

  • Antrag auf Freistellung beim Bundeszentralamt für Steuern, rechtzeitig vor der geplanten Ausschüttung
  • Erstattungsanträge, wenn bereits einbehalten wurde
  • Prüfung, welche Grundlage günstiger ist — § 43b, Abkommen oder beides nebeneinander
  • Verrechnungspreisdokumentation: Transaktionsmatrix, Sachverhalt und Angemessenheit
  • Prüfung der Konzernfinanzierung auf Zinsschranke und Fremdüblichkeit
  • Laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Erklärungen der Tochter
  • Begleitung bei der Außenprüfung

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Quellensteuer, wenn die deutsche Tochter an die ausländische Mutter ausschüttet?

Gesetzlich 26,375 % — 25 % Kapitalertragsteuer nach § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf. Für Mütter in der EU sinkt der Satz nach § 43b EStG auf null, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt und ununterbrochen 12 Monate bestanden hat. Bei Müttern im Drittstaat richtet sich der Satz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Wird die Entlastung automatisch gewährt?

Nein. Ohne Freistellungsbescheinigung muss die Tochter einbehalten und abführen, auch wenn materiell gar keine Steuer anfiele. Die Bescheinigung ist beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen; sie gilt frühestens ab dem Tag des Antragseingangs und rückwirkend gar nicht.

Wie lange dauert die Freistellungsbescheinigung und wie lange gilt sie?

Das Bundeszentralamt entscheidet nach § 50c Abs. 2 EStG innerhalb von 3 Monaten nach Vorlage aller Unterlagen. Die Bescheinigung gilt bis zu 5 Jahre. Wer im vierten Quartal ausschütten will, sollte den Antrag im Sommer stellen.

Was, wenn schon einbehalten wurde?

Dann bleibt das Erstattungsverfahren nach § 50c Abs. 3 EStG. Der Antrag ist binnen 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem die Erträge zugeflossen sind. Das Geld kommt zurück, liegt bis dahin aber beim Fiskus.

Braucht eine kleine Tochtergesellschaft eine Verrechnungspreisdokumentation?

Ja, sobald es grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen gibt. Transaktionsmatrix, Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation verlangt § 90 Abs. 3 AO unabhängig von der Größe. Nur die Stammdokumentation über die weltweite Gruppe entfällt unterhalb von 100.000.000 € Umsatz im Vorjahr.

Wann greift die Zinsschranke bei einem Gesellschafterdarlehen?

Erst wenn der Nettozinsaufwand des Betriebs 3.000.000 € erreicht; darunter liegt eine Freigrenze. Oberhalb sind Zinsen nur bis 30 % des steuerlichen EBITDA abziehbar. Unabhängig davon muss der Zinssatz fremdüblich sein — sonst ist die Differenz eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Kann die ausländische Mutter mit der deutschen Tochter eine Organschaft bilden?

In aller Regel nicht unmittelbar. § 14 KStG verlangt einen Gewinnabführungsvertrag über mindestens 5 Jahre, die Mehrheit der Stimmrechte vom Beginn des Wirtschaftsjahres an — und die Beteiligung muss einem inländischen Betrieb zuzuordnen sein. Ohne deutsche Betriebsstätte oder Zwischenholding scheidet die Organschaft damit aus.

Steht die nächste Ausschüttung an?

Sagen Sie uns, wo die Mutter sitzt und wann ausgeschüttet werden soll. Wir prüfen die Entlastung und stellen den Antrag so, dass er rechtzeitig vorliegt.