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Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte

Drei Wege, in Deutschland tätig zu werden — mit sehr unterschiedlichen Folgen für Haftung, Steuern und Aufwand. Den dritten wählt man oft nicht, er entsteht.

Die kurze Antwort

Die Tochtergesellschaft ist eine eigene juristische Person und schirmt die Mutter ab; dafür wird jede Gewinnausschüttung ein zweites Mal besteuert. Die Zweigniederlassung ist rechtlich Teil des ausländischen Unternehmens, wird aber ins Handelsregister eingetragen. Die Betriebsstätte ist kein Gründungsakt, sondern ein steuerlicher Zustand: sie entsteht, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind — auch ohne Anmeldung und ohne Absicht.

TochtergesellschaftZweigniederlassungBetriebsstätte
Eigene Rechtspersonjaneinnein
Haftung der Mutterauf die Einlage begrenztunbegrenztunbegrenzt
Handelsregisterja, Abteilung Bja, § 13d HGBnein
Körperschaftsteuerauf den gesamten Gewinnauf den zugerechneten Gewinnauf den zugerechneten Gewinn
Gewerbesteuerjajaja
Steuer beim Gewinntransfer ins Auslandja, Kapitalertragsteuerneinnein
Eigener Jahresabschluss mit Offenlegungjaneinnein
Kann ungewollt entstehenneinneinja

Die letzte Zeile ist der Grund, warum diese Seite existiert. Über Tochtergesellschaft und Zweigniederlassung entscheidet man; in eine Betriebsstätte gerät man.

Die drei Formen im Einzelnen

Tochtergesellschaft — meist eine GmbH

Eine eigene deutsche Gesellschaft, deren Anteile die ausländische Mutter hält. Sie hat eigene Organe, eigene Bücher, einen eigenen Jahresabschluss und haftet nur mit ihrem eigenen Vermögen.

Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 €, davon müssen bei der Anmeldung mindestens 12.500 € eingezahlt sein. Gegründet wird beim Notar, wirksam wird die Gesellschaft mit der Eintragung ins Handelsregister.

Der Preis der Abschirmung ist die zweite Besteuerung: der Gewinn wird in Deutschland versteuert, und wenn er an die Mutter ausgeschüttet wird, fällt darauf Kapitalertragsteuer an. Wie viel davon bleibt, entscheidet das Verhältnis zum Sitzstaat der Mutter — dazu unten mehr.

Zweigniederlassung — rechtlich dieselbe Gesellschaft

Eine Zweigniederlassung ist kein eigenes Unternehmen, sondern ein auf Dauer angelegter, nach außen selbstständig auftretender Teil des ausländischen. Sie firmiert unter dessen Namen mit einem Zusatz und wird nach § 13d HGB ins deutsche Handelsregister eingetragen.

Weil es dieselbe Rechtsperson ist, haftet das ausländische Unternehmen für alles, was in Deutschland geschieht — mit seinem gesamten Vermögen. Dafür gibt es keine Ausschüttung und damit auch keine Kapitalertragsteuer: der Gewinn wandert innerhalb derselben Gesellschaft.

Zu unterscheiden ist die Zweigniederlassung von der bloßen unselbstständigen Zweigstelle, die nur Weisungen ausführt. Die ist nicht eintragungspflichtig — steuerlich kann sie trotzdem eine Betriebsstätte sein.

Betriebsstätte — ein Zustand, kein Gründungsakt

Betriebsstätte ist nach § 12 AO jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Das Gesetz nennt Beispiele: Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Fabrikations- und Werkstätten, Warenlager, Verkaufsstellen.

Entscheidend ist, dass niemand sie gründet. Es gibt keine Anmeldung, keinen Notar und keinen Registereintrag. Sobald die Merkmale vorliegen, ist sie da — und mit ihr die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland.

Die Betriebsstätte, die niemand gegründet hat

Das ist der teuerste Fall in der Praxis, weil er rückwirkend auffällt — meist bei einer Betriebsprüfung, für Jahre, die längst abgeschlossen sind.

Wann entsteht eine Betriebsstätte, ohne dass man sie gründet?

Sobald eine feste Geschäftseinrichtung der Tätigkeit des Unternehmens dient und das Unternehmen über sie verfügen kann. Die häufigsten Fälle:

  • Bauausführungen und Montagen. Nach § 12 Satz 2 Nr. 8 AO werden sie zur Betriebsstätte, wenn sie länger als sechs Monate dauern — einzeln, nebeneinander oder ohne Unterbrechung aufeinanderfolgend. Mehrere kurze Einsätze können sich also addieren.
  • Ein angemietetes Lager oder Büro, über das das Unternehmen verfügen kann, auch wenn dort nur eine Person sitzt.
  • Ein ständiger Vertreter nach § 13 AO — jemand, der nachhaltig die Geschäfte des Unternehmens besorgt und dessen Weisungen unterliegt. Das begründet die beschränkte Steuerpflicht auch dann, wenn gar keine feste Einrichtung vorhanden ist.
  • Serverstandorte können im Einzelfall eine Betriebsstätte sein, wenn das Unternehmen über die Hardware verfügt. Reines Hosting bei einem Dienstleister genügt dafür nicht.

Begründet das Homeoffice eines Mitarbeiters eine Betriebsstätte?

In der Regel nicht. Dem Arbeitgeber fehlt die Verfügungsmacht über die Wohnung des Arbeitnehmers, und ohne sie liegt keine feste Geschäftseinrichtung des Unternehmens vor. Anders wird es, wenn der Arbeitgeber die Räume anmietet, sie mitgestaltet oder ein Zutrittsrecht hat — dann kann die Verfügungsmacht vorliegen.

Die Frage ist bei internationalen Arbeitgebern häufiger geworden und wird im Einzelfall entschieden. Wer dauerhaft Personal in Deutschland beschäftigt, sollte sie vorher klären, nicht nachher.

Was gilt, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht?

Dann geht dessen Betriebsstättenbegriff vor, und er ist oft enger als § 12 AO. Nach dem Musterabkommen der OECD, dem die meisten deutschen Abkommen folgen, wird eine Bau- oder Montagestelle erst nach zwölf Monaten zur Betriebsstätte, nicht nach sechs. Vorbereitende Tätigkeiten und Hilfstätigkeiten — ein reines Auslieferungslager etwa — sind dort ausgenommen.

Für die Gewerbesteuer gilt das Abkommen nicht unbesehen mit: sie knüpft an eine inländische Betriebsstätte an. Ob eine vorliegt, ist deshalb zwei Mal zu prüfen.

Was passiert, wenn sie zu spät entdeckt wird?

Die Steuerpflicht bestand von Anfang an. Es sind dann Erklärungen für alle betroffenen Jahre nachzuholen, der Gewinn ist der Betriebsstätte zuzurechnen, und auf die Nachzahlung fallen Zinsen an. Hinzu kommen in der Regel lohnsteuerliche Folgen für das dort eingesetzte Personal.

Woran die Entscheidung wirklich hängt

Steuer auf den Gewinntransfer

Der Unterschied, der am häufigsten den Ausschlag gibt. Schüttet eine deutsche Tochtergesellschaft aus, wird Kapitalertragsteuer einbehalten. Eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte überweist dagegen nur Geld innerhalb derselben Gesellschaft — dabei fällt keine Quellensteuer an.

Für Mütter in der EU relativiert sich das: nach § 43b EStG, der die Mutter-Tochter-Richtlinie umsetzt, wird keine Kapitalertragsteuer erhoben, wenn die Mutter mindestens 10 Prozent unmittelbar am Kapital der Tochter beteiligt ist und diese Beteiligung ununterbrochen zwölf Monate besteht. Außerhalb der EU richtet sich der Satz nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Verluste in der Anlaufphase

Verluste einer Tochtergesellschaft bleiben in Deutschland und warten dort auf künftige Gewinne. Verluste einer Betriebsstätte können je nach Recht des Sitzstaates und je nach Abkommen beim ausländischen Unternehmen berücksichtigt werden. Wer mit mehreren Anlaufjahren rechnet, sollte das prüfen lassen, bevor die Struktur steht.

Sichtbarkeit und Aufwand

Eine GmbH stellt einen eigenen Jahresabschluss auf und legt ihn offen — sie ist damit für jeden einsehbar, was gegenüber deutschen Kunden, Banken und Vermietern regelmäßig hilft. Eine Zweigniederlassung veröffentlicht keinen eigenen Abschluss; dafür verlangt das Register bei der Eintragung Unterlagen über das ausländische Unternehmen.

Beim laufenden Aufwand nehmen sich die Formen weniger als oft angenommen: Buchführungs-, Umsatzsteuer- und Lohnsteuerpflichten entstehen in allen drei Fällen, sobald in Deutschland tatsächlich gearbeitet wird.

Verrechnungspreise

Sobald Leistungen zwischen Mutter und deutscher Einheit fließen, ist zu dokumentieren, dass sie zu Bedingungen abgerechnet werden, die auch fremde Dritte vereinbart hätten. Das gilt für die Tochtergesellschaft ebenso wie für die Betriebsstätte, bei der der Gewinn überdies erst einmal abgegrenzt werden muss.

Was wir dabei übernehmen

  • Prüfung, ob die geplante Tätigkeit in Deutschland überhaupt eine Betriebsstätte begründet
  • Vergleich der Strukturen anhand Ihrer Zahlen, nicht anhand allgemeiner Regeln
  • Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Sitzstaat der Muttergesellschaft
  • Gründung und steuerliche Registrierung der Tochtergesellschaft
  • Anmeldung einer Zweigniederlassung und Begleitung der Registereintragung
  • Gewinnabgrenzung und Dokumentation bei Betriebsstätten
  • Laufende Betreuung danach — Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss, Erklärungen

Wenn die Struktur noch offen ist, ist das der richtige Zeitpunkt für ein Gespräch. Eine einmal gegründete Gesellschaft lässt sich ändern, aber nicht kostenlos — und eine übersehene Betriebsstätte lässt sich gar nicht rückgängig machen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Tochtergesellschaft und Zweigniederlassung?

Die Tochtergesellschaft ist eine eigene juristische Person, die Zweigniederlassung nicht. Daraus folgt alles Weitere: Die Tochter haftet nur mit ihrem eigenen Vermögen, die Zweigniederlassung verpflichtet das gesamte ausländische Unternehmen. Die Tochter stellt einen eigenen Jahresabschluss auf und legt ihn offen, die Zweigniederlassung nicht. Und nur bei der Tochter löst der Gewinntransfer ins Ausland Kapitalertragsteuer aus.

Brauche ich für eine Betriebsstätte eine Anmeldung?

Eine Betriebsstätte wird nicht gegründet und nicht ins Handelsregister eingetragen — sie entsteht, sobald die Voraussetzungen des § 12 AO vorliegen. Steuerlich besteht sie damit, und es sind Erklärungen abzugeben. Je nach Tätigkeit kommen eine Gewerbeanmeldung und die lohnsteuerliche Anmeldung hinzu.

Ab wann wird eine Baustelle in Deutschland zur Betriebsstätte?

Nach § 12 Satz 2 Nr. 8 AO, wenn die Bauausführung oder Montage länger als sechs Monate dauert. Mehrere Einsätze zählen zusammen, wenn sie nebeneinander oder ohne Unterbrechung aufeinander folgen. Besteht mit dem Sitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen nach dem OECD-Muster, gilt dessen längere Frist von meist zwölf Monaten vor.

Begründet ein Mitarbeiter im Homeoffice eine Betriebsstätte?

Im Regelfall nicht, weil dem Arbeitgeber die Verfügungsmacht über die Wohnung fehlt. Mietet er die Räume an, gestaltet sie mit oder hat er ein Zutrittsrecht, kann es anders sein. Unabhängig davon entstehen durch die Beschäftigung in Deutschland lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten — die Frage nach der Betriebsstätte ist nur eine von mehreren.

Wie hoch ist die Steuer, wenn die deutsche Tochter an die ausländische Mutter ausschüttet?

Grundsätzlich wird Kapitalertragsteuer einbehalten. Für Muttergesellschaften in der EU entfällt sie nach § 43b EStG ganz, wenn die Beteiligung mindestens 10 Prozent beträgt und ununterbrochen zwölf Monate bestanden hat. Bei Müttern außerhalb der EU richtet sich der verbleibende Satz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen; die Entlastung ist zu beantragen und wird nicht automatisch gewährt.

Kann eine Zweigniederlassung später in eine GmbH umgewandelt werden?

Ein Wechsel ist möglich, aber kein Formwechsel im technischen Sinn: Es wird eine GmbH gegründet und der deutsche Geschäftsbetrieb auf sie übertragen. Je nachdem, was übergeht, kann das stille Reserven aufdecken und Steuer auslösen. Deshalb lohnt es, die Struktur vorher zu durchdenken, statt später zu korrigieren.

Welche Form ist für den Markteintritt die günstigste?

Das hängt an drei Dingen: wie hoch das Haftungsrisiko der geplanten Tätigkeit ist, ob in den ersten Jahren Verluste erwartet werden und welches Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Sitzstaat der Mutter gilt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht — wer sie gibt, kennt Ihren Fall nicht.

Noch ist die Struktur offen?

Sagen Sie uns, was Sie in Deutschland vorhaben und wie lange. Wir sagen Ihnen, ob daraus eine Betriebsstätte wird und welche Form passt.