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Investoren

Steuerberatung für ausländische Investoren

Wer in Deutschland ein Unternehmen kauft, sich an einer Gesellschaft beteiligt oder Beteiligungen über eine Holding hält, legt mit der Struktur die Steuer fest — beim Kauf, solange er hält, und beim Verkauf. Wir begleiten Inbound-Investitionen auf der deutschen Seite: von der Tax Due Diligence bis zum Exit.

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Die kurze Antwort

Drei Entscheidungen bestimmen, was eine Investition in Deutschland steuerlich kostet:

  • Was Sie kaufen: die Anteile an der Gesellschaft (Share Deal) oder ihre einzelnen Wirtschaftsgüter (Asset Deal).
  • Wer kauft: Sie persönlich, Ihre ausländische Gesellschaft oder eine Holding, die eigens dafür gegründet wird.
  • Was vorher geprüft wird: beim Share Deal übernehmen Sie die steuerliche Vergangenheit der Gesellschaft — die Tax Due Diligence zeigt, welche.

Alle drei Fragen gehören vor den Letter of Intent. Danach wird über einen Kaufpreis verhandelt, der die Steuer schon voraussetzt.

Share Deal oder Asset Deal

Ein Unternehmen lässt sich auf zwei Wegen kaufen. Beim Share Deal erwerben Sie die Anteile; die Gesellschaft selbst bleibt, wie sie ist — mit allen Verträgen, Genehmigungen und Steuerpositionen. Beim Asset Deal kaufen Sie Maschinen, Kundenstamm, Marke und Belegschaft einzeln heraus; die Gesellschaft des Verkäufers bleibt bei ihm.

Steuerlich ziehen Käufer und Verkäufer dabei fast immer in entgegengesetzte Richtungen. Der Unterschied gehört deshalb in den Kaufpreis — und muss vorher beziffert sein.

Share DealAsset Deal
Was übergehtdie Gesellschaft mit ihrer gesamten Geschichtedie ausgewählten Wirtschaftsgüter
Abschreibung beim Käuferkeine — Anteile werden nicht abgeschriebender Kaufpreis wird auf die Wirtschaftsgüter verteilt, ein Firmenwert über 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG)
Verlustvorträgeentfallen, wenn mehr als 50 % übergehen (§ 8c KStG)bleiben beim Verkäufer
Steuerrisiken der Vergangenheitbleiben in der Gesellschaft, also beim Käuferbleiben beim Verkäufer — bis auf die Haftung nach § 75 AO
Umsatzsteuersteuerfrei (§ 4 Nr. 8 Buchst. f UStG)keine, wenn das Unternehmen im Ganzen übergeht (§ 1 Abs. 1a UStG)
Grunderwerbsteuernur bei Grundbesitz und erst ab 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 2b, 3, 3a GrEStG)auf jedes mitgekaufte Grundstück
Gewinn einer Kapitalgesellschaft als Verkäuferinzu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG)voll steuerpflichtig

Der Verlustvortrag, der mitgekauft wird — oder nicht

Hat die Zielgesellschaft Verluste vorgetragen, stecken sie beim Share Deal oft schon in der Preisvorstellung des Verkäufers. Gehen innerhalb von 5 Jahren mehr als 50 % der Anteile an einen Erwerber, fallen sie nach § 8c KStG vollständig weg. Erhalten bleiben sie nur in drei Fällen: bei Umhängungen im Konzern mit durchgehend hundertprozentiger Beteiligung, in Höhe der stillen Reserven der Gesellschaft und — auf Antrag — als fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG, wenn die Gesellschaft seit mindestens drei Jahren nur diesen einen Geschäftsbetrieb unterhält und ihn danach unverändert fortführt.

Ob einer dieser Wege trägt, steht vor der Unterschrift fest oder gar nicht.

Die Kaufpreisaufteilung beim Asset Deal

Beim Asset Deal wird der Kaufpreis auf die einzelnen Wirtschaftsgüter verteilt, und davon hängt ab, wie schnell er sich steuerlich auswirkt: Vorräte mit ihrem Verkauf, Maschinen über ihre Nutzungsdauer, ein Firmenwert über 15 Jahre, Grund und Boden gar nicht. Die Aufteilung gehört in den Kaufvertrag und muss sich begründen lassen — das Finanzamt rechnet sie nach.

Haftung trotz Asset Deal

Wer ein Unternehmen oder einen Teilbetrieb im Ganzen übernimmt, haftet nach § 75 AO für dessen betriebliche Steuern und Steuerabzugsbeträge — etwa Umsatz- und Lohnsteuer —, soweit sie seit Beginn des Vorjahres entstanden sind. Die Haftung ist auf das übernommene Vermögen beschränkt. Eine schmale Prüfung lohnt also auch hier.

Tax Due Diligence

Beim Share Deal kaufen Sie die steuerliche Vergangenheit der Gesellschaft mit. Was eine künftige Betriebsprüfung für die offenen Jahre nachfordert, zahlt die Gesellschaft — und die gehört dann Ihnen. Die Tax Due Diligence prüft diese Vergangenheit vor der Unterschrift.

Was wir uns in der Regel ansehen:

  • Steuerbescheide, offene Veranlagungszeiträume und das Ergebnis der letzten Betriebsprüfung
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen: Geschäftsführergehalt, Gesellschafterdarlehen, Leistungen an nahestehende Personen
  • Verrechnungspreise im Konzern und ihre Dokumentation
  • Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug, Reverse-Charge-Fälle, Registrierungen in anderen EU-Staaten
  • Lohnsteuer, auch bei freien Mitarbeitern und Gesellschafter-Geschäftsführern
  • Ob die Verlustvorträge den Erwerb überstehen
  • Grunderwerbsteuer, wenn die Gesellschaft Grundbesitz hat

Das Ergebnis ist kein Gutachten für die Ablage, sondern eine Liste: welches Risiko, wie wahrscheinlich, welcher Betrag. Daraus werden Kaufpreisabschläge, Garantien und die Steuerklausel im Kaufvertrag — die Freistellung des Käufers von Steuern, die vor dem Stichtag entstanden sind. Den Vertrag verantworten Ihre Anwälte; die steuerlichen Regelungen darin stimmen wir mit ihnen ab.

Bericht und Besprechung führen wir auf Deutsch, Englisch oder Russisch. Die Unterlagen der Zielgesellschaft sind in aller Regel deutsch.

Holding: Beteiligungen über eine Kapitalgesellschaft halten

Eine Kapitalgesellschaft, die Dividenden bezieht oder Anteile verkauft, versteuert davon im Ergebnis nur 5 %. Dividenden und Veräußerungsgewinne bleiben nach § 8b KStG außer Ansatz; 5 % davon gelten pauschal als nicht abziehbare Betriebsausgaben.

Das ist der Grund für eine Holding. Was eine operative Gesellschaft an ihre Holding ausschüttet oder was die Holding beim Verkauf einer Beteiligung erlöst, lässt sich dort fast ungeschmälert neu investieren. Voll besteuert wird erst, was die Holding an ihre Gesellschafter weitergibt — und erst dann, wenn sie es weitergibt.

Die Schwellen

Die 95 % gibt es nicht in jedem Fall. Für Dividenden verlangt das Gesetz eine Mindestbeteiligung, für Veräußerungsgewinne nicht:

KörperschaftsteuerGewerbesteuer
Dividendenab 10 % zu Beginn des Kalenderjahres (§ 8b Abs. 4 KStG)ab 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums (§ 9 Nr. 2a GewStG)
Veräußerungsgewinneohne Mindestbeteiligung (§ 8b Abs. 2 KStG)ohne Mindestbeteiligung

Darunter ist die Dividende voll steuerpflichtig; für die Gewerbesteuer rechnet § 8 Nr. 5 GewStG sie wieder hinzu. Eine Beteiligung zwischen 10 % und 15 % ist deshalb bei der Körperschaftsteuer begünstigt, bei der Gewerbesteuer nicht. Wer im Laufe des Jahres mindestens 10 % erwirbt, gilt für die Körperschaftsteuer als schon zu Jahresbeginn beteiligt.

Eine ausländische Holding über der deutschen Gesellschaft

Viele Investoren halten ihre deutsche GmbH über eine Holding in einem Staat mit günstigem Doppelbesteuerungsabkommen — Zypern, die Niederlande, Luxemburg. Ob das die deutsche Quellensteuer auf Ausschüttungen senkt, entscheidet § 50d Abs. 3 EStG: Die Entlastung entfällt, soweit an der Holding Personen beteiligt sind, denen sie bei direkter Beteiligung nicht zustünde, und die Dividenden keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer eigenen Wirtschaftstätigkeit der Holding haben. Das bloße Halten und Weiterleiten zählt nicht als Wirtschaftstätigkeit. Für die Mutter-Tochter-Richtlinie gilt dieselbe Regel (§ 43b Abs. 1 EStG).

Eine Holding ohne eigene Tätigkeit bringt bei der Quellensteuer in der Regel nichts, was ihr Gesellschafter nicht auch selbst bekäme.

Wie die Entlastung beantragt wird und was ohne sie einbehalten wird, steht unter Tochter im Konzern.

Verkauf und Exit

Verkauft ein Investor aus dem Ausland Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft, ist der Gewinn nach deutschem Recht hier steuerpflichtig, wenn er in den letzten 5 Jahren zu mindestens 1 % beteiligt war (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e, § 17 EStG). Für eine Kapitalgesellschaft als Verkäuferin sind davon 95 % steuerfrei, eine Privatperson versteuert 60 %.

Ob Deutschland diesen Gewinn tatsächlich besteuern darf, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Staat des Verkäufers. Nach dem Musterabkommen der OECD steht das Recht bei Anteilen grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu, bei Gesellschaften, deren Wert überwiegend auf Grundbesitz beruht, dagegen dem Staat, in dem der Grundbesitz liegt. Die einzelnen Abkommen weichen davon ab, in beide Richtungen.

Grundbesitzreiche Gesellschaften erfasst das deutsche Recht auch dann, wenn sie selbst im Ausland sitzen: maßgeblich ist, ob der Wert der Anteile in den 365 Tagen vor dem Verkauf zu mehr als 50 % auf deutschem Grundbesitz beruhte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. cc EStG).

Die Weichen dafür werden beim Kauf gestellt: wer hält, in welchem Staat, über wie viele Ebenen. Eine Struktur nachträglich umzubauen ist möglich, aber an Bedingungen gebunden und selten umsonst.

Immobilien als Investition

Für Immobilien gelten eigene Regeln: die Grunderwerbsteuer beim Share Deal, die vermögensverwaltende GmbH, die Haltefrist im Privatvermögen. Sie stehen auf der Seite Immobilien in Deutschland.

Was wir übernehmen

  • Strukturberatung vor dem Erwerb: Share Deal oder Asset Deal, direkt oder über eine Holding
  • Tax Due Diligence beim Unternehmenskauf
  • Steuerliche Begleitung des Kaufvertrags, abgestimmt mit Ihren Anwälten
  • Kaufpreisaufteilung und Eröffnungsbilanz nach einem Asset Deal
  • Prüfung von Verlustvorträgen nach §§ 8c und 8d KStG
  • Holding-Gesellschaften: Gründung, Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen
  • Quellensteuerentlastung bei Ausschüttungen ins Ausland
  • Steuerliche Planung des Verkaufs

Gesellschaftsrecht und Kaufvertrag verantworten Rechtsanwälte und Notare — solche, mit denen wir zusammenarbeiten, oder Ihre eigenen. Wo das Recht eines anderen Staates berührt ist, ziehen wir Kollegen dort hinzu.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?

Beim Share Deal kaufen Sie die Anteile an der Gesellschaft, beim Asset Deal ihre einzelnen Wirtschaftsgüter. Für den Käufer ist der Asset Deal steuerlich meist günstiger: der Kaufpreis wird abgeschrieben, die Risiken der Vergangenheit bleiben beim Verkäufer. Für den Verkäufer ist es oft umgekehrt — eine Kapitalgesellschaft versteuert den Gewinn aus einem Share Deal nur zu 5 %.

Geht der Verlustvortrag beim Kauf einer GmbH verloren?

Ja, vollständig, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 50 % der Anteile an einen Erwerber gehen (§ 8c KStG). Ausnahmen gibt es für Umhängungen im Konzern, in Höhe der stillen Reserven und auf Antrag für einen unverändert fortgeführten Geschäftsbetrieb (§ 8d KStG).

Fällt beim Kauf von GmbH-Anteilen Grunderwerbsteuer an?

Nur, wenn die GmbH Grundbesitz in Deutschland hat und mindestens 90 % der Anteile innerhalb von 10 Jahren auf neue Gesellschafter übergehen oder sich in einer Hand vereinigen (§ 1 Abs. 2b, 3 und 3a GrEStG). Bis Mitte 2021 lag die Schwelle bei 95 % und fünf Jahren — ältere Texte nennen noch diese Werte.

Was prüft eine Tax Due Diligence?

Die steuerliche Vergangenheit der Zielgesellschaft: offene Jahre und Betriebsprüfungen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Verrechnungspreise, Umsatz- und Lohnsteuer, die Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und bei Grundbesitz die Grunderwerbsteuer. Das Ergebnis sind bezifferte Risiken, die in Kaufpreis, Garantien und Steuerklausel eingehen.

Lohnt sich eine Holding?

Wenn Gewinne oder Verkaufserlöse wieder investiert werden sollen, meist ja: die Holding versteuert Dividenden und Veräußerungsgewinne nur zu 5 %. Bei Dividenden setzt das eine Beteiligung von mindestens 10 % voraus, für die Gewerbesteuer 15 %. Werden die Gewinne ohnehin sofort an die Gesellschafter ausgeschüttet, bringt sie wenig und kostet eine weitere Buchhaltung und einen weiteren Jahresabschluss.

Muss ein ausländischer Verkäufer den Gewinn aus GmbH-Anteilen in Deutschland versteuern?

Nach deutschem Recht ja, wenn er in den letzten 5 Jahren zu mindestens 1 % beteiligt war. Ob Deutschland besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen: meist hat der Wohnsitzstaat das Recht, bei grundbesitzreichen Gesellschaften oft Deutschland.

Wann sollten wir Sie einschalten?

Vor dem Letter of Intent. Struktur und Kaufpreis hängen voneinander ab; wer erst nach der Einigung über den Preis rechnet, verhandelt die Steuer nicht mehr mit.

Planen Sie einen Kauf oder eine Beteiligung?

Schildern Sie uns das Vorhaben — Zielgesellschaft, Beteiligungshöhe, wer kaufen soll. Wir sagen Ihnen, welche Struktur steuerlich trägt und was die Prüfung kostet.