Firmenkunden
Registrierung, laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss — die vollständige steuerliche Betreuung eines Unternehmens mit Geschäftstätigkeit in Deutschland.
Registrierung bei den Behörden
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet, muss sich bei mehreren Stellen anmelden: Finanzamt, Gewerbeamt, Sozialversicherungsträger und, je nach Branche, weiteren Behörden.
Wir organisieren die notwendigen Unterlagen rechtzeitig und führen die Anmeldungen durch, damit Sie sich um Ihr Geschäft kümmern können.
Umsatzsteuerliche Registrierung
Für die umsatzsteuerliche Seite übernehmen wir:
- Analyse Ihrer Situation im umsatzsteuerlichen Sinn — besteht überhaupt eine Registrierungspflicht?
- Beschaffung aller Informationen und Unterlagen für die Registrierung
- Korrespondenz mit dem Finanzamt
- Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen, der Jahreserklärung und der Zusammenfassenden Meldungen
Ausführlich auf der Seite Umsatzsteuer.
Buchhaltung
Wir buchen in DATEV, der in Deutschland verbreitetsten Software für Steuerkanzleien. Für international tätige Mandanten erfassen wir die Geschäftsvorfälle auf Wunsch im firmeneigenen System über Datenfernübertragung.
Buchungstexte erfassen wir in deutscher, englischer oder russischer Sprache. Das klingt nach einer Kleinigkeit, entscheidet aber darüber, ob die Zentrale im Ausland die Konten ohne Rückfrage lesen kann.
Den Rhythmus bestimmen Ihre Anforderungen und die gesetzlichen Abgabefristen für die Umsatzsteuervoranmeldung: monatlich, vierteljährlich oder jährlich, bei Bedarf auch wöchentlich oder täglich.
Auswertungen über den Standard hinaus
- Anlagenspiegel
- Offene-Posten-Listen für Debitoren und Kreditoren
- Altersstrukturlisten
- Auswertungen zum Vorratsvermögen
Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wir beraten, wie der Abrechnungsprozess aufzusetzen ist, damit er für beide Seiten funktioniert: wenig Aufwand für den Arbeitgeber, ein möglichst hoher Nettobetrag für den Arbeitnehmer.
Der Hebel dafür sind Gehaltsbestandteile, die lohnsteuerfrei bleiben oder pauschal besteuert werden — vom Jobticket über den Sachbezug bis zur betrieblichen Altersversorgung.
Ob ein Angestellter oder mehrere hundert, macht für die Herangehensweise keinen Unterschied. Wir begleiten Sie auch bei den Fragen, die erfahrungsgemäß dazukommen:
- Firmenwagen (Fahrtenbuch, Ein-Prozent-Regel, Fahrzeug im Privatvermögen)
- Abfindungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Bonus- und Beteiligungsprogramme
- Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Meldungen an die Sozialversicherungsträger
Jahresabschluss
Deutsche Unternehmen erstellen in der Regel einmal jährlich einen Jahresabschluss. Er besteht aus:
- Bilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang
Dazu kommen die Jahressteuererklärungen. Aufzustellen ist der Abschluss bei großen und mittelgroßen Gesellschaften innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag, bei kleinen innerhalb von 6 Monaten (§ 264 HGB). Wird der Abschluss von einer anerkannten Steuerberatungsgesellschaft erstellt, verlängert sich die Frist für die Steuererklärungen erheblich — das verschafft Luft, wenn Unterlagen aus dem Ausland nachkommen müssen.
Auf Wunsch erstellen wir eine Überleitungsrechnung zwischen deutschem Handelsrecht (HGB) und Ihrem lokalen Rechnungslegungsstandard, damit die Zahlen in der Konzernberichterstattung anschlussfähig sind.
Steuererklärungen
Im Rahmen des Jahresabschlusses sind für eine Kapitalgesellschaft drei Erklärungen zu erstellen:
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
Wie hoch die Belastung ausfällt, hängt an zwei Größen: der Körperschaftsteuer samt Solidaritätszuschlag, die bundesweit gleich ist, und der Gewerbesteuer, deren Hebesatz jede Gemeinde selbst festlegt. Für den Sitz einer Gesellschaft ist das ein Kriterium unter mehreren — und eines, das sich nur vor der Gründung frei wählen lässt.
Was das für Ihre Gesellschaft bedeutet, rechnen wir anhand Ihrer Zahlen und Ihres Sitzes durch.
Es gibt zahlreiche legale Gestaltungen, um die Belastung zu senken: von der Behandlung von Zinsaufwendungen über Verrechnungspreise bis zur Verlustverrechnung zwischen den Jahren.
Häufige Fragen
Wie oft muss die Buchhaltung erstellt werden?
Das richtet sich nach der Abgabefrequenz Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung, die das Finanzamt festlegt. In den ersten Jahren einer Geschäftstätigkeit in Deutschland ist das üblicherweise monatlich; später kann das Finanzamt auf vierteljährlich oder jährlich umstellen.
Können Sie mit unserer Konzernsoftware arbeiten?
Ja. Für mehrere international tätige Mandanten erfassen wir die Geschäftsvorfälle direkt im System des Mandanten über Datenfernübertragung. Wenn das nicht möglich ist, buchen wir in DATEV und liefern die Daten in dem Format, das Ihre Zentrale braucht.
Übernehmen Sie auch die Offenlegung des Jahresabschlusses?
Ja. Offenlegungspflichtige Gesellschaften melden ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister. Umfang und Frist hängen von der Größenklasse ab; kleine Gesellschaften sind deutlich geringer belastet als große. Wir erstellen die offenzulegenden Unterlagen und übermitteln sie.
Wer ist unser Ansprechpartner?
Eine feste Person, nicht ein Postfach. Bei fachlichen Fragen außerhalb ihres Schwerpunkts zieht sie den Kollegen hinzu, der das Thema täglich bearbeitet — die Zuständigkeit für Ihr Mandat bleibt aber, wo sie ist.
Wir übernehmen Ihre Buchhaltung
Sagen Sie uns, wie Ihr Unternehmen aufgestellt ist. Wir machen Ihnen ein Angebot für die laufende Betreuung.