Leistungen
Von der ersten Registrierung bis zum Jahresabschluss. Was wir für Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland übernehmen.
Wo Sie ausführlich weiterlesen
Firmenkunden
Buchhaltung, Lohnabrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärungen für Unternehmen in Deutschland
Zur SeitePrivatkunden
Einkommensteuererklärung, Beratung für Freiberufler sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer
Zur SeiteFirmengründung
Rechtsformwahl, Gründung und Registrierung einer Gesellschaft in Deutschland
Zur SeiteUmsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Registrierung und laufende Meldungen für ausländische Unternehmen
Zur SeiteWas wir konkret übernehmen
Laufende Betreuung
- Finanzbuchhaltung
- Berichtswesen und Auswertungen
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Zusammenfassende Meldungen
- Korrespondenz mit dem Finanzamt
Registrierungen
- Steuerliche Registrierung beim Finanzamt
- Umsatzsteuerliche Registrierung, USt-IdNr.
- Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern
- Anmeldung bei Kommunalbehörden
- Beratung bei der Beantragung einer AÜG-Erlaubnis
Jahresarbeiten
- Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
- Offenlegung im Unternehmensregister
Beratung
- Rechtsformwahl und Gründung
- Freiberufler und Contractors mit Projekten in Deutschland
- Arbeitnehmer mit Einkünften in Deutschland
- Immobilienerwerb und -vermietung
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
Über uns
Die Cosmotax GmbH ist eine mittelständische Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in München. Wir haben uns darauf spezialisiert, ausländische Firmen- und Privatkunden bei ihren Aktivitäten und Investitionen in Deutschland zu beraten.
Unsere Steuerberater haben langjährige Erfahrung bei internationalen Beratungsgesellschaften wie Ernst & Young und PricewaterhouseCoopers gesammelt. Arbeitsweise und Qualitätsanspruch sind von dort geprägt; die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung.
Für grenzüberschreitende Sachverhalte arbeiten wir mit Kollegen im Ausland zusammen und ziehen sie hinzu, wo das Recht eines anderen Staates betroffen ist. Was in Deutschland zu tun ist, machen wir selbst.
Jedes Beratungssegment hat eigene Spezialisten. Sie sprechen mit jemandem, der Ihr Thema täglich macht.
Häufige Fragen
Wie läuft ein Wechsel von meiner bisherigen Kanzlei ab?
Unkompliziert. Wir fordern die Unterlagen bei Ihrem bisherigen Berater an — dazu genügt eine Vollmacht von Ihnen. Bei DATEV lassen sich die Buchhaltungsdaten vollständig übernehmen, sodass Vorjahresvergleiche und offene Posten erhalten bleiben. Ein Wechsel zum Jahreswechsel ist am einfachsten, unterjährig aber genauso möglich.
Was kostet die Beratung?
Für die meisten Tätigkeiten gibt die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) einen Rahmen vor: eine Gebührentabelle, ein Gegenstandswert und ein Zehntelsatz innerhalb einer Spanne. Das Honorar ist damit nicht frei verhandelbar, aber für Sie nachrechenbar.
Für laufende Arbeiten — Buchhaltung, Lohnabrechnung, Voranmeldungen — vereinbaren wir auf Wunsch eine monatliche Pauschale. Vor jedem Mandat bekommen Sie eine schriftliche Einschätzung.
Muss ich für Unterlagen ins Büro kommen?
Nein. Belege nehmen wir digital entgegen, Besprechungen führen wir per Video. Für Mandanten, die nicht in Deutschland wohnen, ist das der Regelfall — ein Teil unserer Mandanten war noch nie in München.
Übernehmen Sie auch einzelne Aufgaben statt der ganzen Betreuung?
Ja. Eine umsatzsteuerliche Registrierung, eine einzelne Einkommensteuererklärung oder die Prüfung eines Sachverhalts können wir isoliert übernehmen. Bei laufender Buchhaltung und Jahresabschluss ist die Zusammenarbeit aus der Sache heraus dauerhaft.
In welcher Sprache bekomme ich meine Auswertungen?
Buchungstexte erfassen wir auf Deutsch, Englisch oder Russisch. Die Auswertungen selbst — Summen- und Saldenliste, BWA, Anlagenspiegel — gibt DATEV auf Deutsch und Englisch aus. Erläuterungen und Korrespondenz führen wir in Ihrer Sprache.
Sind die Kosten der Steuerberatung absetzbar?
Teilweise. Was auf die Ermittlung von Einkünften entfällt — Buchhaltung, Gewinnermittlung, Anlagen zu den Einkunftsarten — ist als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abziehbar. Der Teil, der auf die private Lebensführung entfällt (etwa der Mantelbogen), ist es seit 2006 nicht mehr. Wir weisen die Anteile in der Rechnung getrennt aus.
Welches Thema betrifft Sie?
Schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist und was es kostet.